1 | Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der |
2 | Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben |
3 | nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - |
4 | Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) wahr und tritt für die |
5 | Anliegen und Interessen junger Menschen in der |
6 | Öffentlichkeit ein. |
7 | |
8 | Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung |
9 | in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr |
10 | Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement |
11 | näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der jungen Menschen |
12 | zu eigenverantwortlichem Handeln, indem sie an ihren |
13 | Interessen anknüpft und sie mitbestimmen lässt. |
14 | |
15 | Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe |
16 | |
17 | bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für |
18 | Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit, |
19 | bei der Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote |
20 | für das Projektmanagement der regionalisierten |
21 | Jugendarbeit, |
22 | bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des |
23 | gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen |
24 | Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes |
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Jugendpflege / Jugendarbeit (Originalversion)
von benjamingrosse, angelegt