Jugendpflege / Jugendarbeit

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    1 Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der
    2 Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben
    3 nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) -
    4 Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) wahr und tritt für die
    5 Anliegen und Interessen junger Menschen in der
    6 Öffentlichkeit ein.
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    8 Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung
    9 in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr
    10 Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement
    11 näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der jungen Menschen
    12 zu eigenverantwortlichem Handeln, indem sie an ihren
    13 Interessen anknüpft und sie mitbestimmen lässt.
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    15 Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe
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    17 bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für
    18 Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit,
    19 bei der Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote
    20 für das Projektmanagement der regionalisierten
    21 Jugendarbeit,
    22 bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des
    23 gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen
    24 Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes